Vereinbarung |
zwischen
den Stammvereinen des |
1.
Die Leichtathleten des LAZ Lahn-Aar Diez Leichtathletikgemeinschaft nach den Bestimmungen der Leichtathletikordnung (LAO §2) des DLV zusammen. Die Vereinbarung gilt für alle Klassen. Durch die Bildung der Leichtathletikgemeinschaft werden die originären Rechte der beteiligten Vereine nicht berührt. Jedes Mitglied der LG bleibt mit seinen Rechten und Pflichten Mitglied seines Stammvereines. 2. Die LG Lahn-Aar-Esterau
hat die Konzentration und Stärkung der Leichtathletik im Raume
Lahn-Aar-Esterau zum
Ziel. 3. Leitendes Organ der LG Lahn-Aar-Esterau ist ein Verwaltungsausschuss, der sich paritätisch aus je drei Vertretern beider Partner zusammensetzt. Der Verwaltungsausschuss vereinbart in einer Geschäftsordnung, die den Satzungen der beteiligten Stammvereine nicht widersprechen darf, die Aufgabenverteilung seiner Mitglieder. Der Verwaltungsausschuss ist zuständig für die Meldungen, Öffentlichkeitsarbeit und die gesamte innere Organisation der LG. 4. Beide Partner richten wie bisher ihre traditionellen
Leichtathletik-Veranstaltungen in eigener Regie mit gegenseitiger
Unterstützung aus. Weitere Veranstaltungen werden einvernehmlich
abgesprochen. 5. Die Einnahmen aus den Startgeldern fließen in die Kasse des
jeweiligen Veranstalters. Startgeldauslagen werden zunächst
einheitlich entrichtet. In regelmäßigen Abständen wird anteilmäßig
je nach LG-Zugehörigkeit mit den zuständigen Kassenverwaltern beider
Partner abgerechnet. Die Anschaffung von Sportgeräten ist
Angelegenheit der Stamm-LG´S. 6. Die Mitglieder der LG Lahn-Aar-Esterau starten in
einer einheitlichen Sportkleidung. Die Trikotfarbe ist blau-gelb. 7. Die Vereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten von
einem Partner nur zum 31. Dezember eines Jahres gekündigt werden.
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Vereinbarung
automatisch um ein Jahr. Ausgefertigt am 24.November 2003 |
Die LG erhielt Rechtskraft durch die Genehmigung und Unterschrift des Leichtathletik-Verbandes Rheinland. |